Saturday 15 July 2017

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Foreign Currency Trading Advisory on Foreign Currency (Ursprünglich als Advisory 06-01 vom 5. Februar 2001 veröffentlicht) Das Commodity Exchange Act (Gesetz) wurde dahingehend geändert, dass es unzulässig ist, Devisenterminkontrakte und Optionskontrakte an Privatkunden anzubieten, es sei denn, Ist der Bieter ein reguliertes Finanzinstitut, wie es in dem Gesetz, 1 einschließlich Futures-Kommission Händler (FCM) und ihre verbundenen Unternehmen aufgelistet. Der außerbörsliche Handel von Devisentermingeschäften oder Optionen mit Einzelkunden durch Gegenparteien, die nicht zu einer der aufgezählten Kategorien gehören, ist eine Verletzung von Abschnitt 4 (a) des Gesetzes. 2 In dem Maße, in dem es Verwirrung hinsichtlich der Anwendbarkeit des Gesetzes und der Zuständigkeit der CFTC in diesem Bereich gab, hat der Kongress verdeutlicht, dass das Gesetz für die CFTC und die CFTC zuständig ist für Devisentermingeschäfte und Optionshandel Bei denen die Gegenpartei nicht unter eine der aufgezählten Kategorien fällt. 3 Der Handel mit Devisentermingeschäften und Optionen an organisierten Börsen ist weiterhin zulässig. Daher ist der Handel von Devisentermingeschäften oder Optionen auf diesem Markt gesetzlich, wenn er auf bestimmten Vertragsmärkten oder Derivatgeschäften zur Durchführung von Geschäften auftritt. Der Handel mit Devisentermingeschäften ist ebenfalls zulässig, wenn er an nationalen Wertpapierbörsen gehandelt wird, die gemäß Section 6 (a) des Securities Exchange Act von 1934 registriert sind. Im Allgemeinen handelt es sich bei Einzelkunden um: (1) Personen mit weniger als 10 Millionen Gesamtvermögen, Oder weniger als 5 Millionen in der Bilanzsumme, wenn die Transaktion zur Steuerung des Risikos eingegangen wird und die nicht als Futures - oder Wertpapierfachleute registriert sind (2) Unternehmen mit Ausnahme von Finanzinstituten und Investmentgesellschaften mit weniger als 10 Mio Ein Nettovermögen von weniger als 1 Million, wenn die Transaktion im Zusammenhang mit der Durchführung ihrer Geschäfte eingegangen wird, und (3) Rohstoffpools mit weniger als 5 Millionen Gesamtvermögen. 4 Die aufgezählten Gegenparteien, die den ausserbörslichen Devisenhandel mit Privatkunden rechtmäßig tätigen, sind regulierte Finanzinstitute. Dazu gehören unter anderem FCMs und Tochtergesellschaften von FCMs. 5 FCM und ihre Tochtergesellschaften, die nicht auch als eine der anderen aufgezählten Finanzinstitute geregelt sind, unterliegen der Zuständigkeit der Kommission für Betrugsbekämpfung in Bezug auf Fremdwährungsgeschäfte. 1 7 U. S.C. 1 ff. (1994), geändert durch das Commodity Futures Modernization Act von 2000 (quotiert von CFMAquot), Anlage E von Pub. L. Nr. 106-554, 114 Stat. 2763 (kodifizierbar in gestri - chenen Abschnitten von 7 U. C.). Relevante Teile des CFMA sind beigefügt. 3 Infolge dieser legislativen Klarstellung besteht die Frage, ob der Handel auf einem Handelspapier stattfindet, wie dieser Begriff in der früheren so genannten Quoterschutzänderung verwendet wurde, nicht mehr. Siehe CFTC v. Frankwell, Ltd. 99 F.3d 299 (9. Cir. 1996). 4 Siehe Abschnitt 1a (12) des neu geänderten Gesetzes (CFMA § 101 Abs. 3) für die Definition des "Emittentenvertrags". Jede Person, die nicht unter diese Definition fällt, ist Privatkunden. 5 Die anderen aufgezählten Gegenparteien sind: (1) Finanzinstitute (2) registrierte Broker-Händler (3) assoziierte Personen registrierter Broker-Händler (4) Versicherungsgesellschaften oder verbundene Unternehmen (5) Finanzholdinggesellschaften und (6) Firmen. Siehe Abschnitt 2 (c) (2) (B) (ii) des neu geänderten Gesetzes (CFMA, Abschnitt 102). Beachten Sie, dass die Einführung von Brokern nicht zu den zulässigen Gegenparteien gehört und daher nicht rechtmäßig in Fremdwährungsgeschäfte mit Privatkunden einbezogen werden kann. Anleger erhalten Informationen über Unternehmen oder Einzelpersonen, die bei der CFTC registriert sind, einschließlich aller gegen einen Registranten getroffenen Maßnahmen, über das National Affiliation Status Information Center (BASIC) der National Futures Association (NFA). Verfügbar auf der NFA-Website. Ebenso können Informationen über Unternehmen oder Einzelpersonen, die bei der Securities and Exchange Commission registriert sind, über das öffentliche Offenlegungsprogramm der National Association of Securities Dealers (NASD), das auf der Website der NASD-Verordnung verfügbar ist, gefunden werden. Informationen über Tochtergesellschaften von FCMs und BDs sind jedoch unter den jeweiligen Risikobewertungsbestimmungen vertraulich. 6 Sie ist somit nicht auf den NFA - oder NASD-Websites verfügbar. Potenzielle Kunden, die von Firmen, die zugelassene Kontrahenten als verbundene Unternehmen eines FCM oder BD ansprechen, sind dringend geraten, sich nach dem Namen des angeschlossenen FCM oder BD zu erkundigen und den Namen einer Kontaktperson an der FCM oder BD zu erhalten, die verifizieren können Die Zugehörigkeit. Anlage: §§ 101 Abs. 3 und Art. 102 CFMA. 6 Siehe 7 U. S.C. 6f (c) (10) und 17 C. F.R. 1.14 (f) und 1.15 (f) 15 U. S.C. 78o-5 (b) (2) (C) (v) und 78q (h) (3) (E) und 17 C. F.R. 240.17h-1t (f) und 240.17h-2T (e).Gestione sicurezza La pagina protetta dal Protokoll der SSL ein 128 bit che ti GARANTISCE da qualsiasi intercettazione dei dati che stai inserendo. Die Datenbank su cui vengono registrati in der Sprache Fineco e assolutamente protetto da qualsiasi attacco esterno. Al trattamento si applica integralmente la legge sulla datenschutz 1962003 e in particolar modo le norme pro il trattamento elettronico dei dati. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten. Guarda lo spot Für eine grössere Darstellung klicken Sie auf das Bild. Apri il conto Für eine grössere Darstellung klicken Sie auf das Bild. Fineco Scegli anche tu il conto che ha rivoluzionato il modo di fare banca Pi vicina di quanto immagini Dove siamo Für eine grössere Darstellung klicken Sie auf das Bild


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